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Undichtes Dach, verstopfte Drainage, defekte Wasserleitung oder ein falscher Anstrich - Feuchtigkeit im Haus kann viele Ursachen haben.
Ist das Wasser erst mal in die Wände eingedrungen, ist der Schaden nicht weit. Wenn Feuchteflecken an Wand, Decke oder Fußboden auftreten oder muffig-feuchter Geruch sich breit macht, ist es höchste Zeit, der Sache auf den Grund zu gehen!
Nicht immer sind fundamentale und nur mit großem Aufwand zu behebende Konstruktionsschwächen wie eine fehlende Sickerschicht oder eine ungenügende Bodenabdichtung die Ursache für klammes Mauerwerk. Oftmals ist die Quelle der Feuchtigkeit viel einfacher auszumachen und die Lösung des Problems gar nicht so kostspielig.

So sind schadhafte Dacheindeckungen oder vermooste Dächer häufig der Grund für Baufeuchte. Hausbesitzer sollten daher alle Dachflächen, gleichgültig ob Flachdach oder geneigtes Dach, regelmäßig inspizieren. Beachten Sie besonders die Anschlüsse an Kaminen, Lüftungs- und Belichtungsöffnungen oder Dachflächenfenstern. Besonders wichtig ist die Kontrolle nach heftigen Gewitterregen und Stürmen. Oft reicht schon ein Blick aus dem Dachfenster oder aus größerer Entfernung mit dem Fernglas, um verrutschte, beschädigte und fehlende Ziegel zu entdecken. Eine Wohngebäudeversicherung mit eingeschlossenem Sturm- und Hagelrisiko übernimmt die Kosten für die Reparatur entsprechender Schäden am Dach sowie für die Sanierung im Haus nach dem Eindringen von Niederschlag nach Sturm oder Hagel.
Kaputte Regenrinnen oder Regenfallrohre bei Regenwetter ebenfalls Feuchtigkeitsschäden nach sich ziehen. Setzungen in der Grundleitung führten oft zu Anschlusslücken bei Fallrohren oder Standrohren, was die gleichen Folgen haben könne. Rinnen und Fallrohre sollten bei Regen regelmäßig kontrolliert werden: Leckstellen sind dann leicht zu erkennen, bevor es zu größeren Schäden kommt. Oftmals sind Regenrinnen allerdings gar nicht beschädigt, sondern aufgrund versäumter Wartung so stark mit Laub, Ziegelsplittern, Moos oder Schmutz verunreinigt, dass das Regenwasser nicht mehr abläuft und ein Rückstau entsteht.

Eine fehlende oder verstopfte Ringdrainage kann dazu führen, dass insbesondere in regenreichen Gegenden anfallendes Sickerwasser nicht abgeleitet wird. Die Folge sind durchnässte Wände und Böden. Ein Warnsignal sind stärkere Feuchteerscheinungen im unteren Mauerwerksbereich bei anhaltendem Regenwetter. Außerdem wird der an das Mauerwerk angrenzende Boden im Randbereich vermehrt durchfeuchtet. Verstopfungen entstehen durch Erdablagerungen in den Rohren oder auch durch das Eindringen von Wurzeln benachbarter Bäume und Sträucher.
Wenn plötzlich feuchte Flecken an Wand, Decke oder Fußboden auftreten, sollten Sie umgehend Ihre Wohngebäudeversicherung benachrichtigen. Sind die Wasser- oder die Heizleitung defekt, übernimmt die Versicherung die Kosten. Eine defekte Wasserleitung lässt sich feststellen, indem alle Verbraucher im Haus gebeten werden, kurzfristig kein Wasser über Wasserhähne, Spül- und Waschmaschine oder WC-Spülung zu entnehmen. Zeigt die Wasseruhr dennoch einen Verbrauch an, liegt ein Defekt vor. Eine kaputte Heizleitung erkennt man daran, dass der Wasserdruck im Heizsystem kurzfristig oder spätestens innerhalb einer Woche abfällt.
Fehlende oder defekte Rückstausicherungen in Abwasserleitungen haben bei außergewöhnlich hohem Niederschlag den Rückstau von Abwasser innerhalb des Hauses zur Folge. Falls Sanitäreinrichtungen wie Waschbecken, WC oder Waschmaschine im Keller unter der Rückstauebene installiert sind, kann Abwasser über diese Einrichtungen zurückgedrückt werden. Als Rückstauebene gilt meist die Straßenoberkante der Erschließungsstraße, wenn von der Gemeinde keine andere Festlegung getroffen wurde.

Bei nachträglicher Montage von Wasseranschlüssen und Sanitäranlagen in tief liegenden Räumen sollten Sie vorher mit der Gemeindeverwaltung klären, ob in den Abwassersatzungen eine Festlegung der Rückstauebene vorliegt. Trifft dies zu, so muss überprüft werden, ob eine Montage unterhalb dieser Rückstauebene möglich ist. Wenn ja, dann erfordert dies den Einbau einer Rückstauklappe, die das gestaute Wasser in die Abwassergrundleitung zurückführt. Schäden durch Rückstau sind in der Regel nicht in der Wohngebäudeversicherung mitversichert, sondern bedingen den Abschluss einer Elementarschaden-Versicherung.
ddp/tvo/esc/br